Ihre Rechte und Pflichten als Patient:in Das Wichtigste in Kürze:
Sie haben ein Recht auf sorgfältige Behandlung und Betreuung
Alle Patient:innen haben Anspruch auf eine rücksichtsvolle, sorgfältige medizinische und pflegerische Behandlung – unabhängig von der Versicherungsklasse.
Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung
Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe dürfen nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis vorgenommen werden. Wenn Sie medizinische Massnahmen gegen den Willen der Ärztin/des Arztes ablehnen, tun Sie dies auf eigene Verantwortung und müssen dies in einer Verzichtserklärung schriftlich bestätigen.
In Ausnahmefällen, wenn sofortiges Handeln unbedingt notwendig ist, kann das Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
Sie haben ein Recht auf Information und Aufklärung
Ihre Ärztin/Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie umfassend und auf verständliche Weise über Ihren Gesundheitszustand, erforderliche Untersuchungen und Eingriffe, Behandlungsmöglichkeiten und alle damit verbundenen Risiken aufzuklären.
Sie haben jederzeit Anspruch auf ein vertrauliches Gespräch mit der/dem verantwortlichen Ärztin oder Arzt.
In Ausnahmefällen, wenn sofortiges Handeln unbedingt notwendig ist, kann das Recht auf Information eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
Sie haben ein Recht auf Verschwiegenheit
Spitalmitarbeitende und Seelsorgende unterstehen einer gesetzlichen Schweigepflicht. Drittpersonen (dazu zählen auch Angehörige) erhalten nur dann Auskunft über Ihren Aufenthalt, Ihre Krankheit oder Behandlung, wenn Sie dazu einen ausdrücklichen Auftrag erteilen.
Sie haben nebst Rechten auch Pflichten
Ärzteschaft und Pflegefachmitarbeitende sind darauf angewiesen, dass Sie die Behandlungsanweisungen – im Interesse Ihrer schnellstmöglichen Genesung – befolgen. Zudem bitten wir Sie, auf Mitpatient:innen gebührend Rücksicht zu nehmen.